Egal ob man auf der Suche nach einem Familienauto, Sportwagen oder Oldtimer ist, der Kauf eines Autos sollte immer sehr gut überlegt sein. Schließlich geht es um eine größere Investition und man möchte das erworbene Schmuckstück möglichst lange fahren.
Ich selbst habe mir vor vier Jahren einen fabrikneuen Renault Megane TDI geleistet. Schließlich verbringe ich im Jahr knapp 30.000 Kilometer auf Deutschlands Straßen. Als Zweitwagen hat meinem Mann bisher immer ein Kleinwagen gereicht, da er im Sommer sowieso meist nur mit seinem Motorrad unterwegs war. Seitdem jedoch Bentley in unser Leben getreten ist, haben wir im letzten Jahr beschlossen, einen gebrauchten Kombi zu erwerben.
Gerade in der heutigen Zeit, in der wirklich alles immer teurer wird, ist es umso wichtiger, dass man für ein Auto nicht mehr Geld bezahlt als unbedingt nötig. Nach langer Suche wurden wir in der örtlichen Zeitung auf eine Privatperson aufmerksam, der unser Wunschauto aus Altersgründen verkaufen wollte.
Ein Termin zur Besichtigung wurde schnell gefunden. Natürlich war auch eine Probefahrt ein absolutes muss, denn nur so ließen sich die Funktionen der Bremsen, des Fahrwerks oder des Getriebes überprüfen. Natürlich sollte man sich beim Qualitäts-Check genügend Zeit nehmen. Wie gut, dass mein Liebster über zehn Jahre im Kfz-Bereich tätig war und sich somit auskennt. Alternativ kann man dieses natürlich auch von einem Fachmann durchchecken lassen.
Nachdem wir uns auf einen Preis einigten, wurde natürlich ein Kaufvertrag geschlossen. Bei der Übergabe sollte man darauf achten, sämtliche Fahrzeugpapiere, Radiocode, Schlüssel sowie diverse Bedienungsanleitungen in Empfang zu nehmen.
Natürlich möchte man im Anschluss sofort die zuständige Kfz-Zulassungsstelle (Verkehrsbehörde) aufsuchen, um das erworbene Fahrzeug anzumelden. Dafür sollte man unbedingt alle notwendigen Papiere zusammenhaben, um die rechtlichen Bedingungen zu erfüllen.
Durch die EU-Richtlinie vom 01.10.2005 wurde für die Kfz-Zulassung vereinheitlichte, fälschungssichere Zulassungsdokumente und die Vergabe von Registriernummern festgelegt. Dient dazu, eine bessere Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten.
Zum besseren Verständnis habe ich Euch einmal aufgelistet welche Dokumente benötigt werden, um ein gebrauchtes Fahrzeug für den Verkehr zuzulassen.
* Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
* Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
* Gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters oder Reisepass (mit Meldebestätigung
des Einwohnermeldeamtes)
* Bei abgemeldetem Fahrzeug die Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung
* Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung, wenn das Fahrzeug älter als
3 Jahre sein sollte
* Einige Zulassungsstellen bestehen auf die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren
für die Kfz-Steuer
* Versicherungsbestätigung einer deutschen Versicherungsgesellschaft in Form einer
eVB-Nummer
Die eVB-Nummer, bestehend aus einem 7-stelligen Code, dient als Nachweis, dass von der ausgewählten Versicherung ein Versicherungsschutz erbracht wird. Schließlich ist die Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht für jeden Fahrzeughalter und schützt vor finanziellen Ansprüchen Dritter.
Somit seid Ihr für die Zukunft bestens informiert, wenn mal ein Autokauf ansteht und somit steht einer glücklichen Fahrt nichts mehr im Wege.